Grundschutz++ · geprüft am 26.10.2026

Von IT-Grundschutz zu Grundschutz++: neu modellieren statt kopieren.

Einen Migrationsleitfaden hat das BSI angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht. Fest steht: Grundschutz++ leitet Anforderungen über Geschäftsprozesse, Assets und Zielobjektkategorien ab, nicht über Bausteine, und nach IT-Grundschutz kann noch bis zum 30.11.2031 zertifiziert werden. Wir lesen das so: Bisherige Unterlagen sind eine wertvolle Quelle, aber kein fertiges Grundschutz++-Ergebnis.

  • Veröffentlicht: was das BSI bisher herausgegeben hat, vor allem der Leitfaden zur Methodik Grundschutz++, Version März 2026; der BSI-Standard 300-1 folgt am 27.10.2026
  • Auslegung: wie BlueProceedings ISMS das in der Pre-Alpha umsetzt

Was bisher dazu veröffentlicht ist.

Links, was das BSI zum Umstieg sagt, rechts, welche Schlüsse BlueProceedings ISMS daraus zieht.

MigrationsleitfädenLeitfaden 1.3
Veröffentlicht

Der Leitfaden nennt Migrationsleitfäden als ergänzende Dokumente, die es geben wird. Stand 26.10.2026 sind sie nicht veröffentlicht.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Wir bieten keinen Import aus IT-Grundschutz-Werkzeugen an. Erscheint ein Migrationsleitfaden, gleichen wir unser Vorgehen daran ab.

MappingsStand-der-Technik-Bibliothek
Veröffentlicht

Die Bibliothek enthält maschinenlesbare Mappings, die Beziehungen zwischen Regelwerken beschreiben.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Ein Mapping zeigt, welche Anforderungen zusammenhängen. Es belegt nicht, dass eine alte Umsetzung die neue Anforderung erfüllt; das prüfen Menschen.

ÜbergangszeitMeilensteinplan, Seite ISMS
Veröffentlicht

Der IT-Grundschutz bleibt in der mehrjährigen Übergangszeit anwendbar. Die Zertifizierbarkeit nach IT-Grundschutz endet am 30.11.2031.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Es gibt Zeit für einen sauberen Neuaufbau, ohne beide Welten in einem Datenbestand zu vermischen.

Klein anfangenLeitfaden 3.4.1
Veröffentlicht

Im ersten Durchlauf reicht der wichtigste Geschäftsprozess mit seinen Assets.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Der Neuaufbau beginnt mit einem Prozess und wächst mit jedem Zyklus, unterstützt von Vorlagen und einem Einrichtungsassistenten.

Was du mitnimmst und was du neu entscheidest.

Unsere Einschätzung, solange der Migrationsleitfaden fehlt: Vier Unterlagen, die fast jedes ISMS hat, liefern Wissen für den Neustart, keine fertige Grundschutz++-Aussage.

Geltungsbereich und Strukturanalyse

Liefern Objektkandidaten, Verantwortliche und bekannte Abhängigkeiten. Neu zu entscheiden sind die Abgrenzung des Informationsverbunds, die Assets und ihre Zielobjektkategorien.

Umsetzungsbeschreibungen

Zeigen die technische und organisatorische Ausgangslage. Neu zu entscheiden ist, welche Grundschutz++-Anforderung sie betreffen und welche Parameter gelten.

Nachweise

Sind mögliche Belege. Ob sie taugen, hängt an Gegenstand, Zeitraum, Prüfumfang und Aussagekraft für die neue Anforderung.

Risiken und Maßnahmen

Bringen bekannte Ursachen, Szenarien und Zuständigkeiten mit. Neu zu bewerten sind sie nach der aktuellen Methode und mit Bezug zu den neuen Assets.

Ein Umstieg in sieben Schritten.

Unser Vorschlag entlang der Prozessschritte des Leitfadens. Er beginnt beim gesicherten Altstand und endet bei neu betrachteten Risiken und auf Wirksamkeit geprüften Maßnahmen.

  1. 1Altstand sichern

    Geltungsbereich, Inventare, Umsetzungen, Risiken und Nachweise mit Datum archivieren. Sie sind Eingabe, kein Ergebnis.

  2. 2Rahmen neu festlegen

    Kontext, Verpflichtungen, Ziele, Rollen und Risikomethodik nach Prozessschritt 1 beurteilen. Alte Freigaben gelten nicht weiter.

  3. 3Wichtigsten Prozess modellieren

    Für den priorisierten Geschäftsprozess die Assets erfassen und Zielobjektkategorien zuordnen. Weitere Prozesse folgen.

  4. 4Paket ableiten

    Aktueller Katalog, passende Blaupause und Parameter ergeben das Anforderungspaket. Mappings geben Orientierung.

  5. 5Umsetzung neu bewerten

    Umsetzungen und Nachweise der neuen Anforderung zuordnen und prüfen. Lücken bleiben als offene Anforderungen sichtbar.

  6. 6Risikoanalyse neu durchführen

    Risiken nach der aktuellen Methode betrachten, mit Bezug zu den neuen Assets und den offenen Anforderungen. Das BSI hat dazu ein eigenes Dokument zur Risikobetrachtung angekündigt (Leitfaden 1.3). Alte Risikobewertungen sind Eingabe, kein Ergebnis.

  7. 7Maßnahmen bewerten

    Maßnahmen aus Lücken und Risiken planen und nach der Umsetzung auf Wirksamkeit prüfen (Prozessschritte 4 und 5). Erst die Wirksamkeitsprüfung zeigt, ob eine Maßnahme das Risiko wirklich senkt.

Warum wir keinen pauschalen Import anbieten.

Der bequemste Transfer wäre fachlich der riskanteste: Er würde genau die unklaren Zuordnungen, überholten Annahmen und lückenhaften Nachweise mitnehmen, die der Wechsel sichtbar machen soll. Das ist unsere Auslegung, keine Vorgabe des BSI.

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Quellen

Geschrieben von Xhoan Qazimi, BlueProceedings, zuletzt am 26.10.2026 mit den Quellen abgeglichen. Was zur Methodik gesagt ist, folgt den Veröffentlichungen des BSI; was zu BlueProceedings ISMS gesagt ist, beschreibt die Pre-Alpha.

Den Umstieg einmal sauber machen.

Wenn du gerade einen Umstieg planst, erzähl uns, wo es hakt. Rückmeldungen aus der Praxis fließen in die Planung der ersten Version ein.