Produktstand · geprüft am 27.10.2026

Nachweise mit Bezug, Gültigkeit und Prüfung.

Eine Datei allein sagt noch nicht, was sie belegt oder ob sie aktuell ist. BlueProceedings ISMS hält den Nachweis dort, wo er für Anforderungen, Maßnahmen und Prüfungen gebraucht wird.

  • Arbeitsweise: welches Problem die Funktion löst und wie der Ablauf zusammenhängt
  • Produktstand: was heute in der Pre-Alpha vorhanden ist und wo ihre Grenzen liegen

Vier Fragen an einen Nachweis.

Wofür gilt er?

Der Bezug zur Anforderung, zum Objekt oder zur Prüfung gibt der Datei ihren Kontext.

Ist er noch gültig?

Gültigkeitszeitraum und Ablaufdatum machen sichtbar, wann ein Nachweis erneut geprüft oder ersetzt werden muss.

Wer hat ihn geprüft?

Prüfstatus, prüfende Person, Zeitpunkt und Begründung bleiben beim Vorgang.

Reicht er für den Abschluss?

Eine Maßnahme braucht geprüfte Wirksamkeitskriterien, einen akzeptierten gültigen Nachweis und die erforderliche Freigabe. Fehlt etwas, bleibt der Abschluss gesperrt.

Aus der Pre-Alpha

Erledigt ist nicht wirksam.

Im Beispiel stammt eine Maßnahme aus einer Audit-Feststellung. Sie ist in Umsetzung, aber die Kriterien für die Wirksamkeitsprüfung fehlen noch.

Die Anwendung nennt den fehlenden Schritt. Erst nach Prüfung und erforderlicher Freigabe kann die Maßnahme geschlossen werden.

BlueProceedings ISMS · Pre-Alpha
Prüfkreis einer Verbesserungsmaßnahme in vier Schritten: Feststellung aus dem Audit bestätigt, Maßnahme in Umsetzung und offen, Wirksamkeitsprüfung offen mit dem Hinweis „Kriterien festlegen“, Abschluss gesperrt, bis die Wirksamkeitskriterien festgelegt und gespeichert sind.
Fiktive Demo-Daten aus der Pre-Alpha

Für die Prüfung vorbereiten.

Erwartungen einlesen

Die Erwartungsliste der prüfenden Stelle kann importiert werden. So wird sichtbar, welche Unterlagen noch fehlen.

Prüfpaket übergeben

Nachweise und Prüfinformationen werden als Datei exportiert. Die Weitergabe erfolgt bewusst durch eine berechtigte Person, ohne Gastkonto.

Prüfung bleibt eine fachliche Aufgabe.

Die Anwendung unterstützt die Dokumentation und Vorbereitung. Ob ein Nachweis eine Anforderung ausreichend belegt, beurteilen die zuständigen Personen und Prüfenden (BSI-Standard 300-1, Kapitel 5).

Das ist noch nicht alles.

Weitere Funktionen sind bereits umgesetzt. Wir bereiten ihre Vorstellung noch vor – schau später wieder vorbei.

Nachweise mit Ablauf und Prüfstatus.

Damit aus „Datei vorhanden“ nicht vorschnell „Anforderung erfüllt“ wird.