Erledigt ist nicht wirksam.
Im Beispiel stammt eine Maßnahme aus einer Audit-Feststellung. Sie ist in Umsetzung, aber die Kriterien für die Wirksamkeitsprüfung fehlen noch.
Die Anwendung nennt den fehlenden Schritt. Erst nach Prüfung und erforderlicher Freigabe kann die Maßnahme geschlossen werden.
